Verkaufs- und Lieferbedingungen

Unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ werden Inhalt sämtlicher von uns geschlossener Verträge, auch soweit bei ständigen Geschäftsbeziehungen später eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgt. Die Geschäftsbedingungen des Kunden gelten uns gegenüber nicht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung und sind nur für den jeweiligen Einzelvertrag bindend, ohne Geltung für andere Verträge zu haben. Bei Rohstoffpreis Änderungen der Vorlieferanten behalten wir uns eine Neuberechnung vor.

Unsere Angebote haben nur eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Datum Angebot.

1. Angebot und Auftragsbestätigung

Unsere Angebote sind hinsichtlich Liefermöglichkeit und Preis stets freibleibend. Für den Umfang der Lieferung und Leistung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder rückbestätigtes Angebot maßgebend. Änderungen und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam. Auftragsbestätigungen sind 3 Tage nach Erhalt verbindlich und können nicht storniert werden.

2. Lieferzeiten

Wir bemühen uns, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Die Nichteinhaltung solcher Zusagen berechtigen den Kunden nach angemessener Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag gem. § 326 BGB. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Unverschuldete Betriebsstörungen (Energie- und Rohstoffmangel, Streiks etc.) und Ereignisse höherer Gewalt befreien uns so lange von der Lieferpflicht, wie diese Faktoren sich auf unseren Betriebsablauf auswirken.

3. Gewährleistung und Mängelrüge, Schadensersatz

Muster gelten als Durchschnitt, da Naturstein ein Naturprodukt ist, sind Farbabweichungen, Trübungen, Haarrisse und Poren möglich, auch Verklebungen und Spachtelungen sind zulässig, dies ist kein Reklamationsgrund, Stärkentoleranz bei Natursteinplatten + – 2 mm, ausgenommen kalibrierte Platten. Gehrungsverklebungen können unterschiedliche Natbreiten aufzeichnen, dies ist Materialbedingt und kein Reklamationsgrund bei Natursteinarbeiten.
Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang zu überprüfen und evtl. Mängelrügen schriftlich bei uns geltend zu machen. Für Frachtschäden ist die jeweilige Spedition zuständig.

4. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

a. Die Haftung der Firma Stickel auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insb. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Regelung eingeschränkt.

b. Die Firma Stickel haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

c. Soweit die Firma Stickel gem. Ziffer 4 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Die vorstehenden Regelungen dieses Abs. 3 gelten nicht im Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Organmitgliedern oder leitenden Angestellten des Verkäufers.

d. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Verkäufers für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf 50 % der Vertragssumme beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

e. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

f. Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

g. Die Einschränkungen der Regelung der Ziffer 4 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

h. Beim Einbau von Küchenarbeitsplatten (Naturstein und oder Keramik) müssen die Unterschränke spannungsfrei sein, für Küchenteile die auf einer Fußbodenheizung stehen haften wir nicht für Spannungsrisse in der Arbeitsplatte.

5. Maßarbeiten / Bestellungen

werden nach Ihren Angaben gefertigt eine Rücknahme kann nicht erfolgen. Bauseitige Unterbauten müssen eben und waagerecht sein! Für Mechanische Beeinflussungen haften wir nicht. Für von Ihnen angeliefertes Material zur Bearbeitung durch uns, übernehmen wir keine Haftung/Gewährleistung.

6. Preise, Zahlungsbedingungen

Handelt es sich um neu Kunden, oder bei der von uns zu erbringenden Leistung um eine Einzel- oder Sonderanfertigung, so sind wir berechtigt Vorkasse in Höhe des Vertragspreises nach Erhalt der Auftragserteilung / Auftragsbestätigung zu verlangen. Die Produktion erfolgt nach Eingang der Zahlung bei uns.

Unsere Preise verstehen sich ab unserem Werk Nagold, ausschließlich Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Unsere Rechnungen sind 20 Tage ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Bei Bezahlung innerhalb 8 Tagen gewähren wir 2 % Skonto (ausgenommen Handwerkerleistungen), auf den reinen Warenwert unter Voraussetzung, dass wir gegen den Kunden keine anderen offenen Forderungen haben. Wechselzahlungen berechtigen nicht zur Skontierung; sie werden nur zahlungshalber und gegen Vergütung der anfallenden Diskont- und Wechselspesen angenommen. Nach Überschreitung der Zahlungsfrist werden Zinsen in Höhe von 9,5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnet, soweit wir keine höheren Sollzinsen nachweisen. .Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen oder Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden nachträglich zu mindern geeignet sind, werden unsere Forderungen sofort fällig. Das gilt insbesondere bei Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden .In diesen Fällen steht uns das Recht zu, ohne Rücksicht auf die Laufzeit für hereingenommene Wechsel Bezahlung gegen Rückgabe der Wechsel zu verlangen. Der Kunde ist nicht berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, soweit sie nicht ausdrücklich von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zahlugsverzug tritt nach 20 Tagen ein und wird per Inkasso eingetrieben, Kosten und Verzugszinsen hierfür gehen zu Lasten des Kunden.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorgehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
Be- und Verarbeitung der von uns gelieferten Ware erfolgen in unserem Auftrag, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen und dient zu unserer Sicherung in Höhe unseres Frakturenwerts zuzüglich 20 v.H. an uns. Wird die Vorbehaltsware als Bestandteil eines Dritten stehenden Grundstücks eingebaut, so werden die dem Kunden gegen den Dritten erwachsenen Ansprüche in Höhe des Werts der Vorbehaltsware mit Rangvorbehalt im Voraus an uns abgetreten. Wir nehmen dies Abtretungserklärung des Kunden hier mit an.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ausschließlicher Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist unser Firmensitz, 72202 Nagold. Gerichtsstand ist Nagold.
Soweit unsere Kunden nicht Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, gilt die Gerichtsstandvereinbarung nur für das Mahnverfahren. Es gilt ausschließlich deutsches Recht – unter Ausschluss UN-Kaufrecht.

9. Änderungen, Unwirksamkeitsklausel

Alle Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. sollten einzelne Teile durch Gesetz oder Einzelvertrag wegfallen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

10. Gültigkeit für Nichtkaufleute

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kunden, die nicht Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, nur mit den sich aus dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Einschränkungen.

Nagold im Februar 2025 Stickel Marmor & Granit & Badstudio Nagold , D- 72202 Nagold Reuchlinstr.1